Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 ALLGEMEINES

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Vertrag der zwischen dem Mitglied und dem Betreiber der WingTsun Schule Meerbusch (nachfolgend: Schule) abgeschlossen wurde.
  2. Es gelten ausschließlich die AGBs der Schule, auch wenn der Kunde insbesondere bei der Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich durch die WingTsun Schule Meerbusch zugestimmt.

§2 VERTRAGSABSCHLUSS

  1. Vertragsabschluss in der Schule
    1. Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt bei Abschluss eines schriftlichen Vertrages in der Schule durch Unterschrift der Vertragspartner zustande.
    2. Die Mitgliedschaft wird in der Regel auf die vertraglich vereinbarte Laufzeit abgeschlossen und beginnt zum 1. des Monats in dem der Vertragsschluss erfolgt, sofern das Abschlussdatum vor dem 20. des betreffenden Monats liegt und keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
    3. Liegt das Abschlussdatum nach dem 20. des betreffenden Monats, beginnt die vertraglich vereinbarte Laufzeit zum 1. des darauf folgenden Monats. Das Mitglied hat jedoch die Möglichkeit, ab Unterzeichnung des Vertrages schon die Leistungen der Schule der angebotenen Unterrichtseinheiten zu nutzen.
  2. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
  3. Besonderheiten für Jugendliche und Kinder
    1. Personen vor Vollendung des 4. Lebensjahres können nicht Mitglied werden. Für Kinder und Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.
    2. Kinder müssen zum Unterricht gebracht, „eingecheckt“ und an den Trainingsleiter übergeben werden. Nach Unterrichtsende müssen Kinder unverzüglich wieder abgeholt werden. Ab dem Teenager-Alter dürfen die Jugendlichen selbstständig zum Unterricht kommen.
    3. Altersbedingter Tarifwechsel – Das Alter bei Anmeldung ist für die Tarifgruppe ausschlaggebend. Wird das Mitglied innerhalb von 5 Monaten nach Abschluss älter als für den Tarif vorgesehen, erfolgt der Abschluss direkt im neuen Tarif. Nach Ablauf der Vertragszeit verlängert sich der Tarif und wird ggf. in der Altersklasse angepasst. Wir unterteilen in Kids, Teens und Erwachsene.
  4. Familien Sonderangebot
    1. Das Sonderangebot für Familien gilt nur für Personen, die familiär miteinander unmittelbar verbunden sind und in einem Haushalt wohnen. Wohngemeinschaften oder Verwandtschaften zweiten Grades (Tante, Onkel, Cousin, …) sind ausgeschlossen. Zusätzliche Rabatte wie z.B. Skonto bei Jahreszahlung oder Rückerstattungen bei Werbung eines anderen Mitglieds sind bei Nutzung des Familienrabatts ausgeschlossen.
  5. Kunden werben Kunden
    1. Wird ein neues Mitglied für eine Jahresmitgliedschaft geworben, erhält der Werbende einen vollen Monatsbeitrag zurück. Wurde ein Interessent durch ein bestehendes Mitglied geworben, erhält der/die Geworbene ein Trainings T-Shirt umsonst. Die Erstattung erfolgt frühestens nach dem ersten Zahlungseingang des neuen Mitglieds.

§3 MITGLIEDSCHAFT IN DER EWTO (Europäische WingTsun Organisation)

  1. Die Mitgliedschaft im EWTO-Verband ist Voraussetzung, um an dem Kursangebot der Schule teilzunehmen.
  2. Der Antrag für die Mitgliedschaft im EWTO-Verband kann vor Ort in Papierform erstellt werden.
  3. Der Antrag wird vom Betreiber an den EWTO-Verband weitergeleitet. Der EWTO-Jahresbeitrag von aktuell 65 EUR p.a. wird vom neuen Mitglied vorab an den Dachverband entrichtet. (Nach Rechnungsstellung durch die EWTO). Die Antragsannahme erfolgt schriftlich mit der Zusendung der Annahmeerklärung und dem EWTO-Mitgliedausweis.
  4. Es gelten die Bestimmungen (AGB) der EWTO.

§4 NUTZUNG DER SCHULE

  1. Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem „Mitgliedsvertrag“ Zutritt zur Schule und ist berechtigt, die vereinbarten Kurszeiten zu nutzen.
  2. Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen (z.B. WingTsun-Unterricht) in der Schule ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  3. Das Mitglied verpflichtet sich bei Nutzung der Schule die geltende Hausordnung einzuhalten. Die Hausordnung hängt in den Räumen aus oder kann vom Betreiber angefordert werden. Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes der Schule, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

§5 UNTERRICHTSFREIE ZEITEN UND ÄNDERUNGEN DER ÖFFNUNGSZEITEN/KURSANGEBOTE

  1. Unterrichtsfreie Zeiten sind die gesetzlichen Feiertage, zwei Wochen in der Zeit um Weihnachten und Neujahr, sowie eine Sommerpause von drei Wochen in den Sommerferien. Die Termine werden frühzeitig in der Aktuelles-Rubrik bzw. im Mitgliederbereich auf unserer Website wt-meerbusch.de und in der Schule per Aushang bekannt gegeben. Ein Anspruch auf Unterricht in diesen Zeiträumen besteht nicht.
    1. Die Schule weist darauf hin, dass es der Schule obliegt, ihre Öffnungszeiten / Kursangebote zu ändern. Dies gilt insbesondere in Bezug auf kurzfristige Schließungen für Reparatur- und Wartungsarbeiten.
    2. In den Schulferien des Bundeslandes der Schule, findet grundsätzlich kein Unterricht für Kids-WingTsun statt. Ersatzweise wird bei Bedarf eine Kinderferienprogramm bzw. Ausweich- und Nachholtermine angeboten.
    3. Das Mitglied hat in den unter 1.1-2 Fällen insoweit keinen Anspruch auf eine Reduzierung der Mitgliedsbeiträge, da dies bereits in der Preiskalkulation zu Gunsten des Mitglieds berücksichtigt ist.

§6 PFLICHTEN DES MITGLIEDS

  1. Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen von Mitgliedsdaten
    1. Das Mitglied ist verpflichtet, der Schule bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von der Schule (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.
    2. Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., der Schule unverzüglich mitzuteilen.
    3. Das Mitglied hat auf gesundheitliche oder körperliche Beeinträchtigungen, die vom Unterrichtenden zu beachten sind, vor und während des Unterrichts rechtzeitig hinzuweisen.
  2. Begleitung
    1. Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der Schule gestattet. Eine Mitnahme von Tieren ist untersagt.
  3. Wertgegenstände
    1. Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mitzubringen. Von der Schule wird keinerlei Haftung für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.
  4. Prüfungslehrgänge
    1. Prüfungen sind ein wichtiger Bestandteil der WingTsun Ausbildung und gehören daher obligatorisch zur Ausbildung dazu. Die Termine für die Lehrgänge werden zu Jahresbeginn festgelegt, können jedoch auch mit entsprechender Vorlaufzeit kurzfristig zwischengeschoben werden. Der Besuch von Lehrgängen ersetzt nicht das regelmäßige Training in der Schule.
    2. Prüfungs- und Lehrgangskosten sind in der Schule einsehbar, bzw. können beim Betreiber angefordert werden.
      Prüfungskosten im Bereich Kids-WingTsun sind bereits im Mitgliedsbeitrag enthalten.
      Derzeit gültige Kosten für Prüfungen und Prüfungslehrgänge:
      SG 1. – 4. (Unterstufe): 20€
      SG 5. – 7. (Mittelstufe): 25€
      SG 8. – 12. (Oberstufe): 30€
      Lehrgangskosten (3 Std): 40€
    3. Meister- und Großmeisterlehrgänge werden separat berechnet. Die Preise hängen vom jeweiligen Lehrgang ab.
  5. Bekleidung und Schutzausrüstung
    1. Beim Training tragen wir möglichst die Trainingsbekleidung unseres Verbandes. Diese Bekleidung kann beim Schulleiter oder eigenständig im Onlineshop (www.ewto-shop.de) bestellt werden. Die Kleidungsfarbe gibt im WingTsun Auskunft über die Graduierung und ist fester Bestandteil unserer Tradition. Die Abzeichen für die Schülergrade sind in der Regel auf den Shirts anzubringen. Wir bitten ausdrücklich darum, unsere Kleidungsvorschrift zu respektieren und von anderer Trainingskleidung möglichst abzusehen. 
    2. Um die Verletzungsgefahr im Interesse aller zu reduzieren, hat sich das Mitglied möglichst die benötigte Schutzausrüstung zuzulegen.
  6. Etikette
    1. Gegenseitiger Respekt, angemessene Umgangsformen und Pünktlichkeit sind gesellschaftliche Standards, auf die wir auch in unserer Schule nicht verzichten möchten. Ebenfalls ist Vertrauen zu den Ausbildern/Lehrern ein unverzichtbarer Bestandteil des Trainings.
    2. Lautes Schreien, toben und herumtollen ist, soweit nicht durch die Lehrkräfte angeordnet, zu unterlassen, um die anderen Teilnehmer nicht zu stören.

§7 KONSUMVERBOTE / VERBOTENE GEGENSTÄNDE

  1. Es ist dem Mitglied untersagt, in der Schule zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren.
  2. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke in die Schule mitzubringen.
  3. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in der Schule anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
  4. Auch das Mitbringen von erlaubten Übungswaffen oder Trainingsgeräten ist ohne Zustimmung des Betreibers untersagt.
  5. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist die Schule berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder Schadenersatz in Höhe von EUR 1.000,00 geltend zu machen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.

§8 BEITRÄGE

  1. Fälligkeit der Beiträge
    1. Ist auf dem „Mitgliedsvertrag“ ein einmaliger Beitrag vereinbart, wird dieser am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.
    2. Sind auf dem „Mitgliedsvertrag“ monatliche Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Der Beitrag für den letzten anteiligen beitragspflichtigen Monat der Vertragslaufzeit kann mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden.
    3. Mit Unterzeichnung des „Mitgliedsvertrages“ verpflichtet sich das Mitglied die monatlich zu entrichtenden Beiträge, rechtzeitig zum Monatsersten, auf unser im Vertrag bekanntgegebenes Schulkonto zu überweisen – Hierfür kann gerne ein Dauerauftrag eingerichtet werden. Von einem Lastschriftverfahren sehen wir in aller Regel ab.
  2. Für alle anderen Fälle (Lehrgänge und Events, Vertrieb von Trainingsausrüstung) bieten wir in der Regel kontaktlose Zahlungsmöglichkeiten, sowie auch in seltenen Fällen Bargeldzahlung an.
  3. Zahlungsverzug
    1. Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält sich die Schule das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.
    2. Kommt das Mitglied mit der Bezahlung von mehr als 2 Monatsbeiträgen in Verzug, werden sämtliche Beiträge bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin sofort fällig. Des Weiteren ist die Schule in diesem Fall berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen.
  4. Anpassung der Preise
    1. Preisanpassungen sind für bestehende Verträge in den gesetzlichen Rahmenbedingungen möglich. Ein Sonderkündigungsrecht entsteht hierdurch nicht.
    2. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Beitrag durch die Schule zum Beginn eines neuen Kalenderjahres mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat geändert werden. Das Mitglied kann den Vertrag in diesem Fall innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.
  5. Eine Nichtteilnahme am Unterricht durch das Mitglied berechtigt nicht zur Nichtzahlung, Kürzung, Minderung oder Rückforderung des Beitrages, sofern die Gründe dafür in der Person des Mitgliedes liegen.
  6. Zahlungen für Angebote und Veranstaltungen gemäß Veröffentlichung auf der Internetseite der Schule bzw. durch Aushänge erfolgen direkt in der Schule.

§9 VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG

  1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung
    1. Der Vertrag hat zunächst die auf dem Vertragsblatt angegebene Mindestvertragslaufzeit.
    2. Sofern auf dem Vertragsblatt nichts anderweitiges vereinbart wurde, kann die Mitgliedschaft mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden.
    3. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende gekündigt, so verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit, ebenfalls mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
    4. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Für die Einhaltung der Frist sind der Zugang und die Möglichkeit der Kenntnisnahme entscheidend. Die Schule bestätigt den Erhalt durch einen Kündigungsbestätigung. Erst danach kann eine Kündigung beim Dachverband (EWTO) erfolgen.
  2. Stilllegung des Vertrages
    1. Die Mitgliedschaft kann, z.B. bei Krankheit, Sportunfähigkeit, Schwangerschaft und vergleichbaren schwerwiegenden Verhinderungsgründen, von mindestens einem Monat, stillgelegt werden.
    2. Die beabsichtigte Stilllegung ist der Schule unverzüglich, in der Regel mindestens vierzehn (14) Werktage vor dem Beginn der Stilllegung durch das Mitglied in Schriftform, unter Angabe der Mitgliedsnummer, bekanntzugeben und ggf. durch ein Attest nachzuweisen.
    3. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung der im Stilllegungszeitraum fälligen Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen der Schule nicht in Anspruch nehmen. Im Falle einer Stilllegung verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer der Stilllegung auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt.
    4. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder die Schule zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist.
    5. Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, für mindestens drei volle zusammenhängende Abrechnungsmonate eine Beitragsaussetzung bei der Schule zu beantragen. Dafür ist eine Anmeldung bis zum 15. des Vormonats bei der Schule schriftlich vorzunehmen. Sollte das Mitglied im beitragsfrei gestellten Zeitraum trotzdem eine Dienstleistung in Anspruch nehmen, so ist der gesamte Monatsbeitrag fällig und die bewilligte Aussetzung gilt ab Anfang des Monats als aufgehoben. Es können grundsätzlich nur beitragsfreie Zeiten für komplette Abrechnungsmonate beansprucht werden. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um die beitragsfreie Zeit. Sollte das Mitglied im beitragsfrei gestellten Zeitraum den Mitgliedsvertrag kündigen, so ist der gesamte Monatsbeitrag fällig und die bewilligte Aussetzung gilt ab Anfang des Zeitraumes als aufgehoben.
  3. Recht zur außerordentlichen Kündigung
    1. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn das Mitglied aus der EWTO ausgeschlossen wird.

§10 AUSFALL DER VERANSTALTUNG

  1. Ausfall wegen wichtigem Grund
    1. Die Schule ist berechtigt, die Veranstaltung (Unterricht, Lehrgang, etc.) aus wichtigen Gründen, wie etwa Erkrankung des Kursleiters kurzfristig gegen volle Erstattung eines ggf. bereits gezahlten Teilnahmeentgelts abzusagen. Die Schule wird sich bei Ausfall der Veranstaltung um einen Ersatztermin bemühen.
  2. Ausfall wegen höherer Gewalt
    1. Wird dem Betreiber aus nicht zu vertretenden Gründen (höhere Gewalt) unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung. Das Mitglied hat jedoch das Recht, entsprechend der Dauer der Ausfallzeit nach Ende der regulären Mitgliedschaft kostenlos weiter zu trainieren.

§11 VIDEOKAMERAÜBERWACHUNG

  1. Der Betreiber ist berechtigt die Schule teilweise mit Videokameras zu überwachen und speichert einzelfallbezogen die Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit seiner Mitglieder und Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Die einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.

§12 FOTO- UND VIDEOAUFNAHMEN

  1. Gelegentlich werden bei Lehrgängen und beim Training Bilder oder Videoaufnahmen gemacht, die zu Werbezwecken veröffentlicht werden. Mit der Veröffentlichung ist das Mitglied bzw. der / die Erziehungsberechtigte einverstanden.
  2. Sollte das Mitglied bzw. der / die Erziehungsberechtigte nicht damit einverstanden sein, so ist dies nach Vertragsabschluss bzw. vor den Aufnahmen mitzuteilen.
  3. Das eigenmächtige Fotografieren oder Filmen durch das Mitglied, sowie die Veröffentlichung dieser Medien ist nicht gestattet.

§13 HAFTUNGSAUSSCHLUSS

  1. Der Betreiber schließt jede Haftung für Schäden und für Schäden des vom Mitglied benannten Nutzers oder der von Mitglied mitgebrachten Besucher, einschließlich für den Verlust von Wertgegenständen, aus, soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist.
  2. Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind sowohl die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung seitens der Schule beruhen, als auch die Haftung für sonstige Schäden, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten seitens der Schule beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks erforderlich ist und auf deren Einhaltung das Mitglied vertrauen darf.

§14 ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND

  1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Betreibers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Betreibers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Der Betreiber ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

§15 ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG

  1. Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit:
    https://ec.europa.eu/consumers/odr
    1. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
  2. Der Betreiber ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

§16 SONSTIGES

  1. Datenschutz
    1. Die persönlichen Daten werden den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend in verschlossen Schränken aufbewahrt. Des Weiteren werden Mitgliedsanträge zusätzlich digital archiviert und passwortgesichert verwahrt. Zugriff auf diese Daten haben ausschließlich die jeweiligen Schulleiter und ggf. spezielle Mitarbeiter, die zu diesem Zweck eine Verschwiegenheitserklärung unterschrieben haben. Wir verwenden die Daten für die ordnungsgemäße Buchführung, um relevante Information (wie z.B. Urlaubszeiten) bekannt zu geben und um eigene Waren und Dienstleistungen (Lehrgänge und Events, Vertrieb von Trainingsausrüstung) zu bewerben. Die Daten werden zu Informationszwecken an die WingTsun GmbH & Co. KG (EWTO) weitergegeben. Die Weitergabe der personenbezogenen Daten erfolgt an Dritte nur, um vertraglich verbundene Unternehmen die Durchführung von Dienstleistungen in unserem Auftrag zu ermöglichen. Beispielsweise werden die Daten an unsere Kreditinstitute weitergegeben, um in unserem Auftrag ggf. eine Lastschrift durchzuführen. Diese Unternehmen haben sich dem Datenschutzgesetz verpflichtet.
  2. Mündliche Abreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien haben dann eine neue Vereinbarung zu treffen, die der unwirksamen Klausel rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

Nach oben scrollen